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Erlebnisse schenken

  • Ferrari 458 Italia silber fahren
  • mit Vollkasko
  • mit Einweisung
Ferrari 458 Italia silber matt fahren Nürnberg

Fahren Sie selber diesen Ferrari und erfreuen Sie sich an seinen Sound und seinem Fahrspaß. Wir stellen Ihnen den Ferrari 458 Italia dunkel silber matt zum Mieten und  als Instruktorfahrt, zur Verfügung.

390.00 
-*

Veranstaltungsort :

Nürnberg

  • zum Selber fahren
  • mit Instruktor fahren
  • als Incentive für Mitarbeiter
  • zum Ausstellen bei Firmen-Events
  • zum Ausstellen auf Messe-Events

Ferrari 458 Italia silber matt mieten - fahren

Ferrari 458 Italia matt silber mieten
Ferrari 458 Italia dunkel silber matt fahren in Nürnberg
Ferrari 458 Italia dunkel silber matt Sportwagen mieten
Ferrari 458 Italia dunkel silber matt Sportwagen mieten Nürnberg
Ferrari 458 Italia silber matt fahren

Fahren Sie selber diesen Ferrari und genießen Sie seinen Sound und seinem Fahrspaß. Erfüllen Sie sich diesen Traum. Wir stellen Ihnen den Ferrari 458 Italia silber matt zum Mieten für unterschiedliche Zeiten und Preise, auch als Instruktorfahrt, zur Verfügung.

Ferrari 458 Italia silber matt mieten
Paket Zeitraum Preis Besonderes Kostenlos Anfrage stellen
Instruktorfahrt 1h 350 € Keine Kaution

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Tagesmiete 1 bis 3 Tage 1Tag 950 €  

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Tagesmiete 4 bis 7 Tage 1Tag 850 €  

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Tagesmieten 8 bis 14 Tage 1Tag 760 €  

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Tagesmieten über 14 Tage 1Tag auf Anfrage  

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Tagesmiete als Showcar 1Tag 500 € zzgl. Transportkosten

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Tagesmiete als Hochzeitsauto 1Tag 950 € inkl. Hochzeitsstrauß

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Geschenkgutschein   individuell  

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Standort: Nürnberg

 

Ferrari 458 Italia Beschreibung

Ferrari 458 Italia silber matt mieten
Ferrari 458 Italia silber matt fahren

Männer- und Frauenträume werden wahr. Der Ferrari ist der Inbegriff für Sportlichkeit, Geschwindigkeit und steht für italienischen Lifestyle. Die italienische Nobelschmiede Ferrari bietet mit Ihrem Ferrari 458 Italia silber matt  einen Zweisitzer Sportwagen, der es in sich hat.

Sie wollen sich 

  • einen Traum erfüllen,
  • Ihre Hochzeit mit ein besonderes sportlichen Hochzeitauto  schmücken
  • einen JGA krönen
  • ein Showcar für Ihr Event holen
  • ganz einfach einmal Ferrari 458 Italia silber matt selber fahren, wie es sich anfühlt - dieser Hengst

dann mieten Sie doch einfach einen Ferrari 458 Italia silber matt als Selbstfahrer

Sie kommen nach Nürnberg und holen sich Ihr Traumauto ab und schon geht es zu ihren Zielen mit dem Ferrari 458 Italia silber matt. 

Instruktorfahrt : Wir haben erfahrene Instruktoren, die Ihnen die ganze Fahrt zur Seite stehen und Ihnen die Geheimnisse des Ferrari 458 Italia silber matt verraten. Über die Strecke brauchen Sie sich keine Gedanken machen, der Instruktor leitet Sie und geht auch auf Ihre Wünsche ein.

Ferrari 458 Italia Technische Daten & Ausstattung

Name Ferrari 458 Italia silber matt
Farbe silber matt
Preis ca. 199.200 €
Leistung in PS 570
Höchstgeschwindigkeit km/h 325
Beschleunigung 0-100 3,4 s
Motor
8 Zylinder
Hubraum cm³
4.499 
Kraftstoffart
Benzin
   
Ausstattung
7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe

Diese technischen Daten sind typische Werte für dieses Fahrzeug. Das Mietfahrzeug und seine technischen Daten können davon abweichen. Sollten Sie Daten finden, die Ihrer Meinung nach nicht stimmen, wären wir sehr an einer Meldung interessiert.  Danke im Vorhinein für Ihre Mühe.

Anlaß Ferrari 458 Italia zu fahren

Hochzeitsauto Ferrari 458 Italia silber matt für Ihre Hochzeit mieten

Wer es etwas ausgefallener mag, für den gibt es auch außer   Trabi und Pferdekutsche ein PS-Starkes Gefährt in verschiedenen Farben. Erfolg braucht man nicht nur, sondern muss diesen auch zeigen.

Fast jede Frau möchte sich am schönsten Tag ihres Lebens wie eine Prinzessin fühlen und dazu kann ein besonderer Autostyle einen tollen Beitrag leisten. Es kann aber auch sein, das der Bräutigam noch eine Selbstwert-Unterstützung braucht um dem Fest und seinen Ansprüchen gerecht zu werden.

JGA mit einem Ferrari 458 Italia silber matt krönen

Ob Mann oder Frau ein Traumauto mieten und damit noch einmal so richtig auf den Putz zu hauen,  bevor SIE oder ER von den Ansprüchen einer Familie zu sehr vereinnahmt wird, ist ein tolles Event. Leisten Sie sich dieses Event, bevor es vielleicht zu spät ist.

Showcar

Wer auf der Messe oder auf einem Firmenjubiläum noch einen Eye-Catcher sucht oder einem Lifestyle Ausdruck verleihen wollen, hat mit einem Showcar - Ferrari 458 Italia silber matt - alle Neugierigen an seinem Stand.
Wir transportieren und betreuen Ihr Showcar während Ihrer Veranstaltung bzw. davor und danach. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Geburtstag oder andere Geschenkanlässe

Sie wollen Ihrem/Ihrer Lieben ein ganz besonders Geschenk machen und wollen Ihm/ihr diese Fahrt mit Ferrari 458 Italia silber matt schenken. Ganz individuell können Sie die Höhe Ihres Gutschein-Betrages wählen. Sie bestimmen ob es der Gesamt-Betrag des Events sein soll oder nur ein Teil. Zusätzlich können Sie noch eine individuelle Widmung bzw. Geburtstagsgruß angeben, für Ihren ganz individuellen Gutschein.

Wenn Sie fragen haben kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich, wir beraten Sie gern.

Ferrari 458 Italia Mietbedingungen & AGB

Mietbedingungen

Freikilometer: 100km - Sie haben grundsätzlich pro Tag 100 Freikilometer inklusive, d.h. diese sind bereits im Event-Preis enthalten.

zusätzliche Freikilometer für Ihr Event kosten :2,90 €

Pakete für größere Mengen an Zusatzkilometer bieten wir auch an: Bitte fragen Sie bei uns nach, wir beraten Sie gern.

Versicherung: Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt - Es besteht also ein umfassender Schutz. Die Kaution deckt den Selbstbehalt.

Kaution : Auf Anfrage

Die Kaution müssen Sie vor Event vollständig hinterlegt haben. Sie deckt Ihren Selbstbehalt von der Vollkaskoversicherung. D. h. im Schadensfall wird die Kaution zur Deckung des Selbstbehalt hergenommen. Die Kaution können Sie entweder vorab überweisen oder bei Abholung des Fahrzeugs per Kreditkarte, per EC-Karte oder in Bar hinterlegen.

Transportservice: Wir liefern Ihnen Ihr Traumauto zu Ihrer Location. Sie müssen sich um nichts kümmern. Verfügbar gegen Aufpreis. Bitte fragen Sie bei uns nach.

Showcar: Sie wollen in einer Event-Location Ihr Showcar ausstellen. Wir liefern Ihnen Ihr Showcar zu Ihrer Location. Konditionen siehe Transportservice Wir bieten Ihnen zusätzlich ein Fullservice-Paket an, d.h. ein Betreuer von uns ist auf Ihrer Veranstaltung und gibt Auskunft zu Ihrem Showcar und passt auf, dass keine Schäden durch Event-Gäste verursacht werden. Sie müssen sich um nichts kümmern. Verfügbar gegen Aufpreis. Bitte fragen Sie bei uns nach.

Hochzeitsauto: Sie bekommen Ihr Hochzeitsauto inkl. eines Blumen-Bouquet für Ihre Hochzeitsfahrt und Fotoshooting-Termin. Der Blumenstrauß muss am Ende Ihrer Hochzeitsfeier wieder mit dem Auto abgegeben werden.

 

AGB

1. Fahrzeugübergabe
Der Mieter/Benutzer hat das Fahrzeug mit allem Zubehör in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand übernommen. Alle eventuellen Mängel sind vor Fahrzeugübernahme vom Mieter anzuzeigen und schriftlich im Mietvertrag festzuhalten.

 

2. Nutzung
Die Vermietung/Überlassung erfolgt an den Mieter/Benutzer persönlich. Der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters bedürfen: Die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte und Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. In keinem Falle gestattet ist die Verwendung des Fahrzeugs:
a) Zur Vermietung an Dritte
b) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen
c) Zur Beförderung gefährlicher Güter
d) Für Fahrten außerhalb Europas

 

3. Obhutspflicht
Der Mieter/Benutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Regeln einschließlich der Wartungsfristen zu beachten. Der Mieter/Benutzer haftet für über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß. Die Wartung des Fahrzeugs wird, außer der Wagenwäsche, vom Vermieter durchgeführt.

 

4. Verhalten im Schadensfall
Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigung oder Defekt) verpflichtet sich der Mieter/Benutzer dem Vermieter/Überlasser unverzüglich und umfassend zu unterrichten.

Zusätzlich gilt:

a) Bei Unfällen hat der Benutzer, soweit möglich, eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls zu veranlassen. Er hat dem Vermieter einen Bericht in dem insbesondere Namen und Anschrift sämtlicher Unfallbeteiligter sowie der Zeugen und die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge festgehalten sind vorzulegen.
b) Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs sind unverzüglich alle erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter/Benutzer zu veranlassen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet seiner Auskunftspflicht gegenüber der Versicherung so schnell wie möglich und in vollem Umfange nachzukommen.
c) Ist das Fahrzeug defekt erfolgt die Reparatur, sofern es sich nicht um Bagatellschäden handelt deren Schadenssumme EUR 50,00 nicht überschreitet, in Absprache mit dem Vermieter/Überlasser, der auch die Werkstatt auswählt.
d) Bei Unfällen im Ausland (sofern die Nutzung gemäß 2. ausdrücklich genehmigt wurde) hat der Mieter/Benutzer, sofern der Vermieter/Überlasser einer Reparatur im Ausland nicht zustimmt, den Rücktransport zu dem Standort des Vermieters/Überlassers auf seine Kosten zu veranlassen.
e) Bei Diebstahl oder Beschädigungen des Fahrzeugs sind die Mietausfallkosten für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung vom Mieter zu erstatten. Diese betragen pauschalisiert ohne weiteren Nachweis 50% des jeweiligen Grundmietpreises pro Tag. Einen darüber hinaus gehenden Schaden hat der Mieter nur bei konkretem Nachweis zu ersetzen.

 

5. Rückgabe
Der Mieter/Benutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Ende der Mietzeit sofort an den Vermieter auszuhändigen bzw. auf dem Grundstück abzustellen und alle Fahrzugschlüssel, sowie die bei Mietbeginn ausgehändigten Fahrzeugdokumente oder Zubehör im gleichen Zustand wie bei der Übernahme an der Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe kann zu den Geschäftszeiten des Vermieters geschehen. Gerät der Mieter/Benutzer mit der Rückgabe um mehr als 30 Minuten in Verzug, ist unbeschadet einer weiteren Haftung, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung von einer Tagesmiete pro angerissenem Tag laut Preisliste der Firma Auto Zitzmann GmbH zu entrichten. Das KFZ ist auf dem Gelände des Vermieters abzustellen. Die Besichtigung nach Rückgabe, von Montag bis Freitag 18.00 Uhr, kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen, bei Rückgabe Freitag nach 14.00 Uhr innerhalb von 84 Stunden, bei Rückgabe am Samstag oder Sonntag innerhalb von 72 Stunden; gesetzliche Feiertage während der genannten Fristen verlängern diese jeweils um 24 Stunden. Kommt der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, kann der Vermieter gemäß Vereinbarungen im Punkt 14.1 verfahren. Diese gilt nicht, soweit der Mietvertrag zu dieser Zeit formrecht verlängert oder fortgesetzt wird.

 

6. Zahlungsmodalitäten
Der Vermieter/Überlasser kann vor Übergabe des Fahrzeugs eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Entgeltes, sowie eine Kaution in nötiger Höhe verlangen. Die Endabrechnung erfolgt im Normalfall nach Rückgabe des Mietfahrzeugs. Die hinterlegte Kaution darf auch ohne weitere Zustimmung des Mieters/Haftenden, verrechnet werden. Bei Bedarf darf der Vermieter auch während der Mietzeit ohne weitere Angaben, eine Erhöhung der Kaution vom Mieter verlangen und der Mieter ist verpflichtet die Zusatzkaution zu hinterlegen. Bei Langzeitvermietungen mit einer Mietdauer von über einem Monat ist der Mietzins für den laufenden Monat jeweils am Ersten eines Monats im Voraus fällig. Der Vermieter behält sich vor, einen entsprechenden Teil der Kaution für mögliche Schadensersatzansprüche oder Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (insbesondere fällige Mietraten, ausgelegte Kraftstoffkosten, Aufpreise wegen gefahrener Mehrkilometer, verursachte Schäden am Fahrzeug und eventuelle Kosten einer Rückholung/Sicherstellung des Fahrzeuges), oder für evtl. begangene Verkehrsverstöße für eine Dauer von vier Wochen, zurückzubehalten. Soweit dies erforderlich ist, kann bei Abrechnung des Mietvertrages, ohne weitere Zustimmung des Mieters/Haftenden, gegengerechnet werden.

 

 

7. Reservierungsgebühr
Die entrichtete Reservierungsgebühr wird bei Zustandekommen des Miet-/Nutzungsüberlassungsvertrages auf die Gesamtmiete angerechnet. Sofern der Miet-/Nutzungsüberlassungsvertrag nicht erfüllt wird, wird die Reservierungsgebühr in gleicher Höhe mit dem Schadensersatz für die Nichtabnahme des reservierten Fahrzeuges verrechnet.

 

8. Stornogebühr
Sofern der Miet-/Nutzungsüberlassungsvertrag seitens des Mieters/Nutzers nicht erfüllt wird, bzw. der/die Vertrag/Reservierung oder verbindliche Bestellung seitens des Mieters/Nutzers storniert wird, fällt dies wie folgt zu Lasten des Mieters/Nutzers aus: Deckt die Reservierungsgebühr die Mietkosten nicht (siehe Punkt 7), muss entsprechend nachbezahlt werden. Bei Stornierung (falls nicht anders explizit und schriftlich vereinbart) 72 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Mietpreises. Bei 7 Tagen vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 60% des vereinbarten Mietpreises. Bei 14 Tagen vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 40% des vereinbarten Mietpreises. Bei 30 Tage vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 20% des vereinbarten Mietpreises.

 

9. Verzugszinsen
Der Verzugszins liegt in Höhe der Refinanzierungskosten des Vermieters und beträgt 15 % p. a.

 

10. Mahn- und Bearbeitungsgebühren
Bei Verzug des Mieters/Benutzers werden für jede Mahnung EUR 20,00 Mahnkosten berechnet. Für vom Vermieter/Überlasser zu bearbeitende Verkehrsverstöße des Mieters/Benutzers werden jeweils EUR 15,00 Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies gilt auch bei Verstoßen im ruhendem Verkehr (Halterhaftung).

 

11. Haftung des Vermieters/Überlassers
Der Vermieter/Überlasser und seine Mitarbeiter haften –außer bei Verletzung der Gesundheit oder des Lebens des Mieters/Benutzers- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeckbar ist.

 

12. Haftung des Mieters/Benutzers
Der Mieter/Benutzer haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere haftet er für jegliche Übertretung der Verkehrsregeln. Die Haftung des Mieters/Benutzers erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten. Zu diesen zählen auch die Mietausfallkosten, sofern das Fahrzeug durch einen Schaden (vgl. Punkt 4), für die Dauer der Reparatur oder den für eine Ersatzbeschaffung notwendigen Zeitraum, nicht eingesetzt werden kann. Die Höhe der Mietausfallkosten bemisst sich an dem ursprünglich vereinbarten Mietentgelt, die Dauer ist auf 12 Werktage begrenzt.

 

13. Haftungsbeschränkung
Das Mietobjekt ist zum genannten Mietpreis weder vollkasko- noch teilkasko-, sondern nur haftpflichtversichert. Der Mieter/Benutzer kann die Haftung aus Unfällen für Schäden des Vermieters, sowie wegen der oben ausgeführten Schadensnebenkosten, durch Zahlung eines besonderen Entgelts auf eine explizit zu bestimmende Selbstbeteiligung herabsetzen. In diesem Fall haftet er nur bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Diese Haftungsbeschränkung ist sowohl für den Teilkasko- als auch für den Vollkaskofall jeweils durch gesonderte Vereinbarung ausdrücklich im Mietvertrag festzuhalten und bedarf der Schriftform. (Sollte in Ausnahmefällen ein Pauschalpreis unter Einschluss von Teil-, respektive Vollkaskoversicherung vereinbart sein, so ist dieser Einschluss ausdrücklich schriftlich unter Nennung des jeweiligen Versicherungsumfangs und des zugehörigen Selbstbehalts des Nutzers /Mieters gesondert im Vertrag anzuführen.) Weiterhin haftet der Mieter bei Verstoß gegen seine Obliegenheiten gem. § 2 und §4 der AGB.

 

14. Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Entsprechend der Vorschriften des §543 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter in jedem Fall vor, wenn der Mieter/Nutzer die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegende Sorgfalt erheblich gefährdet, sie unbefugt einem dritten überlässt, die Bestimmungen des Mietvertrages grob missachtet, gibt unrichtige Angaben zur Person des Mieters ab, bleibt mit Zahlung im Verzug oder anderweitig gegen diesen allgemeinen Mietbedingungen verstoßt. Nach erfolgter fristloser Kündigung ist der Mieter/Nutzer verpflichtet den Mietgegenstand innerhalb von 24 Stunden an den Vermieter auszuhändigen. Der Mietvertrag wird sodann zwischen den Vertragspartner abgerechnet.

 

14.1 Vorgehensweise bei nicht fristgerechter Rückgabe des Fahrzeuges
Sollte der Mietgegenstand in dieser Frist nicht zurückgegeben werden, so wird hier unwiderruflich festgelegt, dass der Vermieter recht hat, sein Eigentum auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Bei Vorliegen strafrechtliche Sachverhalte kann der Vermieter zudem gegen den Mieter strafrechtliche Schritte einleiten.

 

15. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters/Überlassers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

16. Schlussbestimmung
Diese Geschäftsbedingungen sind zwingend. Davon abweichende Abreden, die nicht ausdrücklich nach diesen Geschäftsbedingungen zulässig sind, sind unwirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgen. Sollte einer der Vertragspunkt unwirksam sein, so bleiben die anderen Vertragsbestimmungen unberührt. Sollte einer der Vertragspunkt unwirksam sein, so bleiben die anderen Vertragsbestimmungen unberührt.

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